Wichtige Information: Balkonkraftwerke in allen Teichanlagen untersagt
- 2. Juli
- 1 Min. Lesezeit

Liebe Mieter:innen,
in unseren Teichanlagen 1-4 sind Balkonkraftwerke (Stecker Solargeräte) nicht erlaubt.
Der Hintergrund ist unsere bestehende Strominfrastruktur: Die gesamte Anlage wird als ein gemeinsamer Hauptanschluss geführt. Rückspeisung ins Netz (auch in kleinen Mengen) ist dabei nicht vorgesehen und technisch nicht zulässig – eine „Aufteilung“ oder separate Einspeisepunkte pro Parzelle sind daher nicht möglich.
Bei Missachtung riskieren wir eine Anzeige durch die Wiener Netze. Im schlimmsten Fall kann dies Folgen bis hin zur Abschaltung der Stromversorgung für die Anlage nach sich ziehen. Aus diesem Grund müssen wir diese Regel klar und einheitlich für alle Teiche durchsetzen.
Welche Alternative ist möglich?
Als einzige zulässige Variante kommen Insellösungen in Frage – also Systeme, die nicht mit dem Stromnetz der Teichanlage verbunden sind. Damit können z.B. einzelne Geräte autark betrieben werden (etwa eine Brunnenpumpe) oder man organisiert eine vollständig unabhängige Stromversorgung für den eigenen Bedarf – ohne Verbindung zum Netz der Teichanlage.
Für Angebote zu solchen Insellösungen steht Ihnen die Firma Elektro Mayerhofer GesmbH, Elektro & Photovoltaik, Karl Mayerhofer, 02253/7971, office@ekm1.at, www.ekm1.at gerne zur Verfügung.
Danke für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, damit der Betrieb unserer Teichanlagen sicher und störungsfrei möglich bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ZPS Verwaltungsteam
Teesdorf am 02.07.2026




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