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Wo Teiche plätschern und

die Gemeinschaft erblüht

Für Hundebesitzer

  • vor 2 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 1 Tag


Liebe Mieter:innen,

um ein sicheres und rücksichtsvolles Miteinander am Badeteich zu gewährleisten, bitten wir alle Hundebesitzer um Beachtung der folgenden Regelungen:


  • Hunde dürfen den Teich ausschließlich über die ausgewiesene Hundestiege betreten und verlassen.

  • Der Hundehalter hat jederzeit dafür Sorge zu tragen, dass Schwimmer – insbesondere Kinder – weder behindert noch gefährdet werden.

  • Aufgrund vermehrter Beschwerden ist beim Schwimmen des Hundes verpflichtend eine Auslauf- bzw. Schwimmleine zu verwenden.

  • Diese Regelung gilt auch für Hunde, die direkt von einer Teichparzelle aus ins Wasser gehen.


Die Verwendung einer Auslauf- bzw. Schwimmleine ermöglicht es dem Hundehalter, bei einem unerwarteten Zwischenfall rasch und gezielt einzugreifen und trägt wesentlich zur Sicherheit aller Badegäste bei.


Man muss nicht immer die gleiche Meinung haben, um gut miteinander auszukommen. Wichtig ist, dass man einander respektiert. Deshalb bitten wir um Einhaltung folgender Regeln:



Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr ZPS Verwaltungsteam


Teesdorf am 03.08.2026

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