Fischerei am Teich 1
- vor 2 Tagen
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Liebe Mieter:innen,
in letzter Zeit kommt es vermehrt zu unerlaubten Fischereiaktivitäten. Wir möchten daher nochmals auf die geltenden Regelungen hinweisen.
Fischerei ist grundsätzlich behördlich untersagt: Für den Teich liegt ausschließlich eine Genehmigung als Badeteich vor.
Eine allgemeine Fischerei ist daher behördlich nicht erlaubt.
Ausnahme aufgrund behördlicher Vorgaben: Von der Behörde wurden wir angewiesen, den Bestand an Amur-Karpfen sowie großen Welsen (Waller) ab einer Größe von 1 Meter zu reduzieren. Aus diesem Grund dürfen ausschließlich diese beiden Fischarten entnommen werden.
Wer darf fischen? Die Entnahme ist ausschließlich Personen mit einer gültigen NÖ Fischer-
karte gestattet. Interessierte Mieter können sich hierfür an: Herrn Kovar (B27) oder Herrn Meinhardt (A56) wenden.
Dokumentation: Jeder entnommene Amur-Karpfen bzw. Wels (ab 1 m) ist mittels Foto zu dokumentieren. Das Foto ist anschließend per E-Mail oder WhatsApp an die Verwaltung zu übermitteln. Die Dokumentation ist für die behördliche Nachweisführung erforderlich.
Fischereizeiten: Zum Schutz des Badebetriebes darf ausschließlich außerhalb der Badezeiten gefischt werden. Badezeiten: täglich 07:00 bis 20:00 Uhr.
Verstöße: Personen, die ohne Berechtigung fischen – auch von der eigenen Parzelle aus – oder gegen diese Regelungen verstoßen, müssen mit einer schriftlichen Ermahnung durch die Verwaltung rechnen.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bei der Einhaltung der behördlichen Vorgaben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ZPS Verwaltungsteam
Teesdorf am 03.08.2026




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